Geschichte der Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ Wilthen eG

 

Am 3.12.1954 wurde die 1. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft in Wilthen gegründet.

Der Vorschlag zum Namen "Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Einheit" wurde einstimmig angenommen, wie auch das Musterstatut. Erster Vorsitzender war Herr Walter Keller.

Entsprechend einer damaligen Ministerratsverordnung muss einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft durch die Kommune und den Rat des Kreises unentgeltlich geeignetes Bauland zur Verfügung gestellt werden. Dies verzögerte sich aus unterschiedlichen Gründen. Vom Rat des Kreises wurde daher eine Registrierung abgelehnt.

Die zweite Gründungsversammlung fand am 26.2.1957 statt. Am 29.5.1957 wurde die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "Einheit" Wilthen unter der Nummer 1/1957 in das Register der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften des Rates des Kreises Bautzen eingetragen. Erster Vorsitzender der nunmehr rechtsmäßigen Genossenschaft war Herr Erhard Jäger. Für die Bereitstellung von Bauland wurde immer noch gekämpft.

Nachdem alle Hindernisse beseitigt waren, konnte am 4.5.1959 mit dem Bau der ersten Häuser begonnen werden. Die Einsatzbereitschaft und der Fleiß der Gründungsmitglieder ermöglichten es, dass bereits im November 1959 das Richtfest gefeiert und ab 1.11.1960 die ersten Wohnungen bezogen werden konnten. Die Genossenschaft verfügte nun über 36 moderne Wohnungen.

Bereits 1962 wurden Aktivitäten zum Bau weiterer AWG-Wohnungen vorgenommen. Laut Plan waren 370 Wohnungen in Wilthen bis 1965 zu errichten. Im Oktober 1967 konnten die ersten Wohnungen übergeben werden. Mit Abschluss der Baumaßnahme im Jahre 1969 hatte die Genossenschaft 286 Wohnungen im Bestand.

Eine letzte Baumaßnahme, begonnen 1987, erweiterte den Bestand der Wohnungen auf 1040. Zur "Wende" wurden die letzten Wohnungen fertiggestellt und an die Mieter übergeben. Die Genossenschaft zählte am 1.7.1990 1.050 Mitglieder.

Aufgrund der veränderte Rechtslage in den neuen Bundesländern wurde eine Umgründung der Genossenschaft erforderlich. In der Mitgliederversammlung am 13.12.1990 wurde die neue Satzung beschlossen. Am 11.8.1992 wurde die Genossenschaft im Genossenschaftsregister Dresden unter der Nummer 312 registriert. Der Name änderte sich auf Wohnungsgenossenschaft "Einheit" Wilthen eG.

Die Aufgaben und Ziele der Wohnungsgenossenschaft sind, wie im § 2 der Satzung verankert, die Förderung der Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Die Geschäfte in der Genossenschaft führt der Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Aufsichtsrat berufen. Oberstes Instrument der Genossenschaft ist die Mitglieder-Generalversammlung. Diese tritt mindestens jährlich zusammen. Aller 3 Jahre wählt die Generalversammlung einen neuen Aufsichtsrat.

Um Genossenschaftsmitglied zu werden ist die Übernahme eines Pflichtanteiles und bei Nutzung einer Wohnung die Übernahme weiterer Anteile, entsprechend der Wohnungsgröße, erforderlich.

Weitere Vorteile der Wohnungsgenossenschaft sind:

  • Erwirtschaftete Überschüsse verbleiben in der Genossenschaft

  • Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte. In ihnen wohnt man preiswert und sicher.

  • Die Mitglieder gestalten über das Stimmrecht die Entscheidungen der Genossenschaft mit.

  • Das Prinzip "ein Mitglied – eine Stimme" gewährleistet die Gleichstellung aller Mitglieder.

  • Mitglieder haben ein lebenslanges Dauernutzungsrecht.

 

Wilthen im Mai 2018

Zurück Impressum / Datenschutzerklärung